!Achtung: Bußgelder bis 100.000 € und Abmahnrisiken
Websites und Online-Shops sind betroffen.
Rechtlicher Hinweis für Deutschland: Websites und Online-Shops sind betroffen. Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Ab 2026 stehen Kontrollen, Durchsetzung und Abmahnwellen im Fokus. Bei Verstößen drohen Abmahnungen und Bußgelder bis 100.000 €.
Höchststrafe: 100.000 € (§ 37 BFSG). Ob für Ihr Angebot eine Pflicht besteht, ist im Einzelfall zu prüfen.
Private Durchsetzung: Wettbewerber können Unterlassung und Schadensersatz verlangen (§ 13 UWG).
Ausnahme für Kleinstunternehmen: Mikrounternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. EUR Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind für Dienstleistungen von den Pflichten ausgenommen.
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